Wissensdatenbank
Wer Wissen stets parat hat, senkt Kosten und steigert die Produktivität.
In der Wissensdatenbank sind einige Beispiele. Vielleicht sind die gewünschten Antworten zu ihrem bestimmten Thema auch mit dabei. Gut zu wissen wird laufend ergänzt und enthält interessante Informationen rund ums Arbeitsrecht und zum Thema Sozialversicherungen.
Die Sozialversicherung ist in der Schweiz die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist meistens eine obligatorische Versicherung, für die Bewohner besteht also oft eine Versicherungspflicht.
Derzeit gibt es in der Schweiz die folgenden Sozialversicherungen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Invalidenversicherung (IVG)
- Ergänzungsleistung zur AHV / IV (ELG)
- Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsentschädigung (EOG / MSE)
- Unfallversicherung (UVG)
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG)
- Krankenversicherung (KVG)
- Familienzulagen (FamZG)
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
- Militärversicherung (MVG)
Wir unterstützen Sie in verschiedenen Sozialversicherungszweige damit die Aufgaben nach professionellen Standards erfüllt sind.
Wir erledigen die Anmeldung für einen Versicherungsausweis für Grenzgänger oder Mitarbeiter welche aus dem Ausland zugezogen sind. Sollte ein Mitarbeiter krankheits- oder unfallhalber ausfallen übernehmen wir auch gerne die entsprechende Meldung bei der passenden Sozialversicherung.
Gerne führen wir ein paar Bespiele auf, welche nicht abschliessend sind:
Sind alle Ihre Mitarbeiter bei der beruflichen Vorsorge angemeldet? Die Beitragspflicht beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühstes am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer sich auf den Arbeitsweg macht, ist also bereits im BVG versichert. Die Versicherungspflicht endet bei:
- Entstehendes Anspruchs auf Altersleistungen
- Tod oder Anspruch auf eine volle Invalidenrente
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosentaggelder
- Unterschreitung der Eintrittsschwelle in das Obligaterem von CHF 21‘510.00 (ab 2021)
Die Meldung an die EO übernehmen wir ebenfalls, wenn Ihr Mitarbeiter einen Einsatz
- In der schweizerischen Armee,
- Im Rotkreuzdienst
- Im Zivilschutz,
- Im Zivildienstleisten oder
- An kantonalen oder eidgenössischen Leiterkursen von Jugend + Sport oder Jungschützenleiterkursen teilnehmen
Bei Mutterschaft übernehmen wir die Prüfung ob die Voraussetzungen für den Anspruch an Mutterschaftsentschädigung bestehen und fordern die Entschädigung für Sie ein.
Beschäftigen Sie Mitarbeiter mit Anspruch auf Familienzulagen? Auch diese Meldung nehmen wir Ihnen gerne ab. Es gibt vier Arten von Familienzulagen:
- Kinderzulagen, min. CHF 200.00 pro Monat, ab Geburt bis Alter 16 bzw. 20 (wenn erwerbsunfähig)
- Ausbildungszulagen, min. CHF 250.00 pro Monat, ab Alter 16 (oder die obligatorische Schulzeit beendet hat, in einer nachobligatorischen Ausbildung ist und mind. 15 Jahre alt ist) bis längstens Alter 25
- Geburtszulage, freiwillige Leistung einzelner Kantone
- Adoptionszulage, freiwillige Leistung einzelner Kantone